§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Jan Hofer Tennisschule (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Tennistrainingsleistungen, Zehnerkarten (Stempelkarten), Tenniscamps, Gutscheinen und sonstigen Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog.
(2) Durch die Anmeldung zu einem Training, den Kauf einer Zehnerkarte oder den Kauf eines Gutscheins gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
(3) Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen annehmen. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung per E-Mail oder durch Erbringung der Leistung. Bei Online-Buchungen über die Seite „Termine“ gilt die Buchung mit Absenden der verbindlichen Buchung bzw. Bestellung und anschließender Bestätigungsmail als angenommen; die Zahlung erfolgt per Überweisung gemäß den in der Bestätigungsmail genannten Angaben.
§ 3 Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt Tennistrainingsleistungen nach den auf der Website beschriebenen Inhalten und zu den dort angegebenen Preisen.
(2) Die Trainingszeiten werden individuell vereinbart. Der Anbieter behält sich vor, bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen des Kunden das Training zu stornieren.
(3) Bei schlechten Witterungsbedingungen (Regen, Schnee, Sturm) kann das Training abgesagt werden. Der Kunde wird rechtzeitig informiert; soweit möglich, wird ein Ersatztermin vereinbart. Für fest gebuchte Stunden im Abonnement oder in der Saisonbuchung gilt ergänzend die Regelung in § 5 Abs. 5.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste auf der Website. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt vorrangig per Banküberweisung. PayPal ist ebenfalls möglich. Barzahlung wird nicht angenommen. Bei Online-Buchungen über die Seite „Termine“ erhalten Sie die Zahlungsdetails (Überweisung; bei Bedarf PayPal) in der Bestätigungsmail.
(3) Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter das Recht vor, die Leistungserbringung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
§ 5 Stornierung und Rücktritt
(1) Tenniscamps: Stornierungen von Tenniscamps müssen mindestens 14 Tage vor Campbeginn erfolgen. Bei späterer Stornierung fallen die vollen Kosten an. Die Zahlung ist fällig bis 7 Tage vor Campbeginn.
(2) Einzel- und Gruppentraining: Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) oder Nichterscheinen wird das Training in voller Höhe berechnet. Für Basetraining-Termine über Zehnerkarten gilt ergänzend § 7.
(3) Festslot und wöchentliches Abo: Werden Tennistrotrainingsstunden mit einem festen Zeitfenster (Festslot) oder im Rahmen eines wöchentlichen Abonnements gebucht, können einzelne Stunden aus diesem gebuchten Kontingent nicht über die jeweilige Saison hinweg storniert oder herausgerechnet werden. Das vereinbarte wöchentliche Trainingsvolumen bleibt für die Dauer der gebuchten Saison verbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Krankheit und Verletzung bei Abo oder Festslot: Kann der Kunde einzelne Stunden aus dem Abonnement oder Festslot wegen Krankheit oder Verletzung nicht wahrnehmen, darf er die betreffenden Termine jederzeit an andere bereits am Training teilnehmende Personen abtreten (Ersatzteilnahme). Die konkrete Organisation (Name der Ersatzperson, rechtzeitige Anmeldung) erfolgt in Abstimmung mit dem Anbieter. Kommt eine Abtretung nicht zustande oder wird sie vom Kunden nicht genutzt, entfallen die jeweiligen Stunden; es besteht kein Anspruch auf Gutschrift, Erstattung oder Ersatztermine, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(5) Witterung bei Abo oder Saisonbuchung: Bei fest gebuchten Tennistrotrainingsstunden im Rahmen eines wöchentlichen Abonnements oder einer Saisonbuchung entfallen durch witterungsbedingte Ausfälle (z. B. Regen, Schnee, Sturm am Außenplatz) 10 % der vereinbarten Gesamtsumme dieser Buchung. Dieser Anteil wird nicht erstattet und nicht durch nachzuholende Termine ersetzt. Der Kunde nimmt diesen Risikoanteil mit Vertragsschluss zur Kenntnis.
(6) Verbindlichkeit: Die Anmeldung zu Tenniscamps ist verbindlich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Teilnahme und Zahlung der vollen Kosten.
(7) Der Kunde kann von seinem Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung Gebrauch machen.
§ 6 Tenniscamps
(1) Tenniscamps sind mehrtägige Veranstaltungen mit festen Terminen und Teilnehmerzahlen.
(2) Die Anmeldung zu einem Tenniscamp ist verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme und Zahlung der vollen Kosten.
(3) Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor Campbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung fallen die vollen Kosten an.
(4) Die Zahlung ist fällig bis 7 Tage vor Campbeginn. Bei Nichtzahlung kann die Teilnahme verweigert werden.
(5) Bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen kann in Einzelfällen eine Kulanzregelung vereinbart werden.
(6) Outdoor-Charakter: Bei den angebotenen Tenniscamps handelt es sich ausdrücklich um Outdoor-Veranstaltungen auf Freiluftplätzen. Die Durchführung ist daher vom Wetter abhängig.
(7) Witterungsbedingte Ausfälle: Sollten einzelne Camp-Tage, Trainingsstunden oder das gesamte Camp aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen (wie z. B. Regen, Unwetter, Hitze oder dadurch unbespielbaren Plätzen) nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können oder abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Zeiten.
(8) Ausschluss von Erstattungen bei Witterung: Eine Rückvergütung, anteilige Erstattung oder Gutschrift der Teilnahmegebühren bei witterungsbedingten Ausfällen oder Abbrüchen ist ausgeschlossen. Das Witterungsrisiko trägt ab Veranstaltungsbeginn der Teilnehmer.
§ 7 Zehnerkarten (Stempelkarten) und Basetraining
(1) Zehnerkarten berechtigen zur Teilnahme am sogenannten Basetraining der Jan Hofer Tennisschule. Dazu zählen die Formate Beginner Basetraining, Advanced Basetraining sowie Basetraining (Gruppentrainings). Die jeweilige Kartenvariante (z. B. Wintersaison, Sommer Gast, Sommer Mitglied) und der Preis ergeben sich aus dem Angebot auf der Website.
(2) Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die physische Stempelkarte vor Ort. Stempelregelung: Bei 4–6 Personen im Training wird grundsätzlich 1 Stempel abgezogen; bei 1–3 Personen wird verhältnismäßig mehr abgestempelt. Die Regelung gilt für Winter- und Sommer-Zehnerkarten. Hallenkosten bzw. Hallenmiete sind bei der Winter-Zehnerkarte nicht enthalten und werden je nach Halle und Uhrzeit gesondert berechnet.
(3) Sobald eine Zehnerkarte erworben bzw. aktiviert ist, wird der Kunde der dem Niveau entsprechenden WhatsApp-Gruppe hinzugefügt. In dieser Gruppe erfolgt die Organisation der Basetraining-Termine, insbesondere die Anmeldung zur Teilnahme über Abstimmungen (z. B. Häkchen / Zusage).
(4) Mit der Annahme eines Trainingstermins über die Abstimmung in der WhatsApp-Gruppe ist die Teilnahme verbindlich. Der Kunde kann seine Zusage bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Terminantritt widerrufen, indem er das Häkchen bzw. die Zusage in der Gruppe entfernt.
(5) Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung nach Absatz 4 (weniger als 24 Stunden vor Terminantritt oder Nichterscheinen trotz Zusage), wird das Training gleichwohl abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt durch Abzug des entsprechenden Stempels bzw. – falls am betroffenen Termin nicht möglich – durch Nachstempelung beim nächsten Training. Eine Erstattung des Kartenpreises findet in diesen Fällen nicht statt.
(6) Die Nutzung der WhatsApp-Gruppe dient ausschließlich der Trainingsorganisation. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm genutzte Rufnummer für die Gruppenkommunikation geeignet und erreichbar ist.
(7) Nicht genutzte Stempel verfallen mit Ablauf der jeweiligen Saison, für die die Zehnerkarte erworben wurde. Eine Übertragung auf eine spätere Saison oder eine anteilige Erstattung für Reststempel findet nicht statt. Die befristete Gültigkeit ist sachlich begründet: Das Tennisangebot ist saisonabhängig und findet im Wesentlichen in der Sommersaison statt. Die verfügbaren Trainingsplätze und Trainerkapazitäten sind begrenzt. Zugleich ändern sich die Kosten der Leistungserbringung, insbesondere die Lohnkosten. Deshalb kann das Angebot nur saisonbedingt in dem jeweils aktuellen Umfang vorgehalten werden. Eine längere Einlösefrist wäre mit dieser Saison- und Kapazitätsplanung nicht vereinbar. In der laufenden Saison werden ausreichend Basetraining-Termine angeboten.
(8) Zum Widerrufsrecht gelten die Widerrufsbelehrung sowie § 5 Abs. 7. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen zu Preisen und Zahlung. Ergänzend bleibt § 5 Abs. 2 anwendbar, soweit § 7 keine speziellere Regelung trifft.
§ 8 Gutscheine
(1) Gutscheine sind 1 Jahr ab Erhalt gültig und können innerhalb dieses Zeitraums für die Trainingsangebote der Jan Hofer Tennisschule eingelöst werden. Die befristete Gültigkeit ist sachlich begründet: Das Tennisangebot ist saisonabhängig und findet im Wesentlichen in der Sommersaison statt. Die verfügbaren Trainingsplätze und Trainerkapazitäten sind begrenzt. Zugleich ändern sich die Kosten der Leistungserbringung, insbesondere die Lohnkosten. Deshalb kann das Angebot nur saisonbedingt in dem jeweils aktuellen Umfang vorgehalten werden. Eine längere Einlösefrist wäre mit dieser Saison- und Kapazitätsplanung nicht vereinbar.
(2) Gutscheine sind nicht übertragbar und nicht gegen Bargeld einlösbar.
(3) Bei Verlust oder Diebstahl werden keine Ersatzgutscheine ausgestellt.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen entgegenstehen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die das Training beeinträchtigen könnten.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.